TESTAMENTSVOLLSTRECKUNG – NACHLASSsERVICE

Testamentsvollstreckung – Nachlassservice

ergänzen und vervollständigen das Angebot des Estate Plannings der
Generationenberatung und im Bereich Stiftungen

Im Private Banking Bereich sollte eine umfassende Betreuung nicht nur das Anlagegeschäft umfassen, sondern auch die Vermögensnachfolgeplanung. Aber auch nach dem Tod des Kunden lassen sich Geschäftspotentiale erkennen. Stirbt ein Kunde, erwarten die Erben zahlreiche Tätigkeiten, die für sie häufig mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sind. Hier eröffnet sich für Kreditinstitute ein attraktives Geschäftsfeld im Rahmen der Nachlassabwicklung, bei dem von leichter Hilfestellung für die Erben über Dienstleistungen im Rahmen eines Nachlass-Services bis hin zur Testamentsvollstreckung alle Abstufungen möglich sind.

Sichern Sie Ihren „Fair Share“ im Private Banking indem Sie für Ihr Haus die Möglichkeiten ausloten, die bisher gerade im Bereich der Testamentsvollstreckung und anderer Nachlass-Service Dienstleistungen noch nicht voll genutzt werden.

Faktencheck

Der Markt – Faktencheck

Testamentsvollstreckung und Nachlassservice ergänzen und vervollständigen das Angebot des Estate Plannings der Generationenberatung und im Bereich Stiftungen.

Der Erbfall die letzte Möglichkeit, die Geschäftsbeziehung über Generationen zu erhalten.

Erschließen Sie sich die Geschäftspotenziale, die sich aus der Nachlassabwicklung ergeben.

Die Ausgangslage

AUS KUNDENSICHT

AUS BANKENSICHT

Die Herausforderung

Testamentsvollstreckung erfordert einen langen Atem, zwischen der Akquisition des Testamentsvollstreckungsmandates und der Durchführung der Testamentsvollstreckung vergehen ggf. Jahre – das Know-how und die Ressourcen müssen aber laufend bereitgestellt werden.

Die Lösung

Die Erweiterung des Angebotes Testamentsvollstreckung um die Dienstleistung Nachlassservice. Die Dienstleistung Nachlassservice kann sofort angeboten und umgesetzt werden. Damit können sofort die Ressourcen genutzt und Erträge generiert werden.

Qualifizierungsmaßnahme und Prüfung

In unserer Qualifizierungsmaßnahme Testamentsvollstreckung und Nachlassservice berücksichtigen wir insbesondere die Heraus-
forderungen, die sich bei der Durchführung der Testamentsvoll-
streckung ergeben, wenn diese durch Banken / Finanzdienstleister angeboten werden. Darüber hinaus erfahren die Teilnehmer wie sich die Beratungsdienstleistung Nachlassservice rechtssicher gestalten lässt.

Die Teilnehmer*innen erfahren, was es alles nach dem Tod des Kunden zu tun gibt. Im Laufe des Seminars wird jeder Teilnehmer anhand eines eigenen Falls aus seiner jeweiligen Bank die Aufgaben im Rahmen einer vollständigen Abwicklung des Nachlasses unter Verwendung unserer eigens dafür entwickelten Matrix kennenlernen. Da jeder Teilnehmer einen Fall bearbeiten muss, erhöht sich für alle die Bandbreite der im wahren Leben zu erwartenden Fragestellungen. Damit sollte am Ende des Seminars jeder Teilnehmer einschätzen können, welche Tätigkeiten für sein Haus geeignet erscheinen und wo Potential für den Ausbau oder die Einführung von Dienstleistungen im Markt der Nachlassa-
bwicklung und Testamentsvollstreckung liegen könnte.

Anhand eines Echtfalls werden sämtliche Phasen der Testamentsvollstreckung beleuchtet.

Das Seminar Testamentsvollstreckung – Nachlassservice wird als Online-Seminar bestehend aus 8 Live-Webinaren, die sich über einen Zeitraum von 18 Tagen erstrecken, durchgeführt. Damit haben die Teilnehmer die Möglichkeit, Sachverhalte zu reflektieren und Fragen in Bezug auf die Umsetzung zu klären.

Die Prüfung besteht aus einem Online-Test sowie der Bearbeitung eines eigenen Falls (Nachlassbearbeitung oder Testamentsvollstreckung) aus dem Unternehmen. Die Bearbeitung des Falls erfolgt laufend während des Seminars und muss vollständig eingereicht werden.

Zusatzangebot

Sofern Sie im Anschluss an unser Fach-Seminar noch weitere Unterstützung bei der Konzeption und/oder Implementierung einer auf Ihr Haus zugeschnittenen Lösung benötigen, zögern Sie nicht, sich an uns wegen eines Angebots zu wenden. Wir haben bereits mehrfach Banken bei der Entwicklung und Umsetzung ihrer Nachlass-Service bzw. Testamentsvollstreckungsthemen unterstützt.

KOSTEN

deS SEMINARS Testamentsvollstreckung – Nachlassservice

Preis

€ 2.500,–

zzgl. gesetzlicher USt.

ABLAUF / TERMINE 2023

Das Seminar Testamentsvollstreckung – Nachlassservice

Beschreibung und Inhalt Termin / Dauer
BAUSTEIN 1 12.06.2023 | 08:30 – 12:30
Vorstellung Strategie-Bild Testamentsvollstreckung – Nachlassabwicklung
Vorstellung Praxisfall
BAUSTEIN 2 13.06.2023 | 08:30 – 12:30
Was ändert sich nach dem Tod eines Kunden
BAUSTEIN 3 19.06.2023 | 08:30 – 12:30
Sichtung der Arbeitsanweisungen
Beginn einer Testamentsvollstreckung und die Konstituierung des Nachlasses
BAUSTEIN 4 21.06.2023 | 08:30 – 12:30
Vorstellung des eigenen Nachlassfalls
Beginn der Bearbeitung des „eigenen Falls“
BAUSTEIN 5 23.06.2023 | 08:30 – 12:30
Die Verwaltung des Nachlasses
Reflexion Arbeitsanweisungen
Die Auseinandersetzung des Nachlasses
BAUSTEIN 6 26.06.2023 | 08:30 – 12:30
Weitere Bearbeitung des eigenen Falls
Reflexion alle Fälle
BAUSTEIN 7 28.06.2023 | 08:30 – 12:30
Weitere Bearbeitung eigener Fall
Praxisbericht
Reflexion alle Fälle und Vorgehen in der Bank
BAUSTEIN 8 30.06.2023 | 08:30 – 12:30
Die Vergütung des Testamentsvollstreckers
Vergütungsmodell Nachlassservice
Chancen und Risiken
Grundsätzliche Umsetzungsmöglichkeiten
Abschlussdiskussion

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Die Plätze sind limitiert

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Teilnahmebedingungen

Der Preis für die Ausbildung ist fällig in Gesamthöhe vier Wochen vor Beginn des jeweiligen Lehrgangs. Die Anmeldung ist verbindlich. Der Anmelder erhält eine schriftliche Bestätigung der Anmeldung sowie eine Rechnung.

Können infolge Krankheit des Referenten einzelne Veranstaltungen nicht stattfinden, so behält sich GeNe GmbH das Recht vor, einen Ersatztermin zu benennen oder die Reihenfolge der Themen zu ändern. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche des Teilnehmers gegen die GeNe GmbH.

Für die Zeit der Ausbildung erhalten Sie Zugangsdaten zur Lernplattform, mit denen Sie Zugriff auf die dortigen Inhalte haben. Die Zugriffsberechtigung endet ohne weitere Ankündigung 3 Monate nach Abschluss der Prüfung und kann im Falle einer Prüfungswiederholung verlängert werden, eine Aktualisierungsverpflichtung für Inhalte besteht nicht. Diese Zugangsdaten und die Inhalte dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Zuwiderhandlung werden Sie mit sofortiger Wirkung von der Ausbildung ausgeschlossen. Eine Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen erfolgt nicht. Wir behalten uns die Einleitung weiterer rechtlicher Schritte vor. Im Übrigen weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass für alle Unterlagen der Ausbildung ein Urheberrechtsschutz besteht.

Jeder Teilnehmer hat selbst für die technischen Voraussetzungen zu sorgen, um am Seminarteilnehmen zu können. Die Live-Webinare und die Onlinesprechstunden werden mit Microsoft Teams oder Zoom abgehalten. Die Webcasts und die Seminarunterlagen werden über die Seminarplattform www.gene-akademie.de zur Verfügung gestellt. Erforderlich ist ein PC/Notebook oder geeignetes Tablet mit stabiler Internetverbindung in ausreichender Bandbreite sowie Lautsprechern bzw. ein Headset. Für die Live-Webinare wird eine Webcam empfohlen. Sofern Live-Webinar aufgenommen werden, stimmt der Teilnehmer der Speicherung und der Zurverfügungstellung der Aufnahme zu.

Bei schriftlichem Rücktritt, der bis spätestens 4 Wochen vor Beginn des jeweiligen Lehrgangs bei der GeNe GmbH eingeht, werden keine Gebühren berechnet. Wird der Rücktritt danach bis 14 Tage vor Beginn des ersten Ausbildungsblocks erklärt, so wird ein Teilbetrag je Lehrgang in Höhe von 20% der Lehrgangsgebühr zzgl. gesetzlicher USt. einbehalten. Bei einem Rücktritt weniger als 14 Tage vor Beginn des jeweiligen Lehrgangs erfolgt keine Rückerstattung der bereits fälligen Gebühren. Der Anmelder kann seine Lehrgangsberechtigung vor Beginn des ersten Lehrgangmoduls jederzeit auf einen von ihm schriftlich zu benennenden Ersatzteilnehmer gegen eine Bearbeitungsgebühr von 50,- € zzgl. gesetzlicher USt. übertragen.

Kann ein Teilnehmer infolge nachgewiesener Erkrankung (Vorlage eines entsprechenden ärztlichenAttests) an weniger als 50 % des Lehrgangs teilnehmen, so kann ihm die GeNe GmbH auf schriftliche Anfrage hin gestatten, den von ihm nicht besuchten Teil des Lehrgangs im nachfolgenden Jahrgang zu besuchen.

Bei Absage des gesamten Ausbildungsgangs durch den Veranstalter werden die Gebühren erstattet. Weitere Ansprüche gegen die GeNe GmbH bestehen nicht.

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